• auszeichnungen.jpg
  • turm.jpg
  • sportplatz.jpg
  • dach200.jpg
  • kletterwand.jpg
  • logo750.jpg

Aktuelles

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren  Informationen,  soweit  keine  Ausnahme  gilt  (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit  der  mit  Drittmitteln  finanzierten  abgeschlossenen  Forschungsvorhaben  betroffen sind.