Bereits seit Dezember gilt unsere Neuregelung für den Umgang mit privaten elektronischen Endgeräten. Vielen Dank an alle für die gute Umsetzung bisher!
Hier noch eine kleine Übersicht, welche Schülerinnen und Schülern bei typischen Fragen helfen kann:
1. Was passiert, wenn ich mein Gerät unerlaubt benutze?
Es wird im Dienstlehrerzimmer eingeschlossen. Es kann frühestens nach Ende des Unterrichtstages dort abgeholt werden.
2. Wer darf mein Gerät abholen?
Es kommt darauf an, wie oft bereits gegen die Handyregelung verstoßen wurde:
1.–3. Verstoß: Das Gerät kann selbst abgeholt werden.
Alle weiteren Verstöße: Eine fürsorgeberechtigte Person holt das Gerät ab.
3. Was passiert, wenn meine Eltern keine Zeit haben, das Gerät abzuholen?
In Ausnahmefällen können die Fürsorgeberechtigten eine andere volljährige Person bevollmächtigen. Diese Person benötigt zur Abholung eine Vollmacht und ein Ausweisdokument.
4. Muss ich bis zum Ende der GTAs warten, um mein Gerät abzuholen?
Nein, das Gerät kann nach der letzten eigenen Unterrichtsstunde im Dienstlehrerzimmer abgeholt werden.
5. Darf ich mein Gerät auch in der Hosentasche tragen?
Es gilt die Hausordnung: „Es ist während des Unterrichtstages in der Schul- oder Sporttasche zu verwahren.“
6. Ich besuche die 10., 11. oder 12. Klasse. Darf ich mein Gerät in den Pausen nutzen?
Ja, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind:
- Man benutzt das Gerät für schulische Zwecke.
- Es liegt eine Erlaubnis zur Nutzung des Geräts vor.
- Man befindet sich im Klassenraum am eigenen Platz.
7. Ich besuche die 10., 11. oder 12. Klasse. Darf ich mein Gerät in den Freistunden nutzen?
Ja, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind:
- Das Gerät wird für schulische Zwecke benutzt.
- Es liegt eine Erlaubnis zur Nutzung des Geräts vor.
- Man befindet sich im Speisesaal.
zu 7. Heißt das, dass ich (10., 11. oder 12. Klasse) mein Gerät während der Pausen nicht im Speisesaal benutzen darf?
Genau.
8. Ich habe eine Erlaubnis, mein Tablet für den Unterricht zu nutzen. Ich brauche aber mein Handy, um mir beispielsweise einen Hotspot zu erstellen, ein Dokument einzuscannen oder mir eine Datei zu schicken. Was kann ich tun?
In diesem Fall ist es sinnvoll, sich eine Nutzungserlaubnis für beide Geräte geben zu lassen.
9. Ich führe einen analogen Hefter und habe deshalb auch keine Nutzungserlaubnis für ein Tablet. Was soll ich tun, wenn Aufgaben über Lernsax gegeben werden, die ich in der Schule bearbeiten möchte? Darf ich dann mein Handy benutzen?
Sicher findet sich ein Mitschüler/eine Mitschülerin, der/die die Aufgaben ebenfalls erledigen muss und über ein genehmigtes Gerät verfügt.
Alternativ wäre es möglich, für diesen Fall pro forma eine Nutzungserlaubnis für das Handy einzuholen.
10. Woher weiß die Lehrperson, ob ich eine Nutzungserlaubnis habe?
Der Nutzer des Geräts muss bei Rückfragen den Nachweis erbringen. Das heißt, der Lernende sollte eine Kopie der Erlaubnis parat haben (analog oder digital). Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, ein Foto der Erlaubnis auf dem Gerät zu speichern.










