Informationen zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2024/2025

AufnahmeantragSchreiben der SchulleiterinTermine Anmeldung für Klasse 5Termine Wechsel von der OberschuleSchreiben des Landesamtes für Schule und Bildung

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Gymnasium und Ihren Wunsch, Ihren Sohn / Ihre Tochter bei uns anzumelden.

Bitte beachten Sie folgende Anmeldemodalitäten:

Die Anmeldung muss bis zum 01.03.2024 postalisch oder per Briefeinwurf erfolgen.
In Ausnahmefällen (z.B. Schüler mit Bildungsempfehlung für die Oberschule) kontaktieren Sie bitte das Sekretariat in der 2. Ferienwoche unter 0371 / 520700 zur Terminvereinbarung.

Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung Ihres Kindes prinzipiell nur an einer Schule mit der Original-Bildungsempfehlung möglich ist.

Bitte fügen Sie der Anmeldung folgende Unterlagen bei:

  1. das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung – als Original – von SuS aus anderen Bundesländern, SuS mit Migrationshintergrund, SuS aus dem Ausland u. a.)
  2. die Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
  3. eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
  4. den ausgefüllten Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten
  5. den unverbindlichen Wunsch, welche 2. Fremdsprache Ihr Sohn / Ihre Tochter ab Klasse 6 lernen möchte (Französisch / Spanisch)
  6. ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht – als Kopie
  7. ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehinderten-ausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten, Entwicklungsbericht oder Förderplan – als Kopie
  8. ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist.

Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag an, welche Schule Ihr Zweit- bzw. Drittwunsch ist.
Wenn Ihrem Kind die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt wurde und Sie wünschen, dass Ihr Kind die Ausbildung am Gymnasium fortsetzt, melden Sie Ihr Kind ebenfalls bis zum 01.03.2024 an.
Damit beantragen Sie auch die Teilnahme an einer Beratung an unserem Gymnasium. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung der Grundschule, des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahresinformation und der Leistungserhebung, die zentral für alle Schüler ohne Bildungsempfehlung am 05.03.2024, 9.30 Uhr im Gymnasium durchgeführt wird. Es ist eine vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebene schriftliche Arbeit anzufertigen, die die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten, zzgl. 10 Minuten Einlesezeit.

Die Beratungsgespräche finden vom 06.03.2024 bis zum 14.03.2024 im Gymnasium statt.
Anschließend liegt die Verantwortung der Entscheidung bei Ihnen, sehr geehrte Eltern. Innerhalb von drei Wochen bis spätestens zum 04.04.2024 können Sie überlegen, welcher Bildungsgang Ihnen für Ihr Kind geeignet erscheint. Sie müssen innerhalb dieser Frist Ihr Kind definitiv an der Oberschule oder am Gymnasium anmelden. Bei Nichtteilnahme am Beratungsgespräch melden Sie Ihr Kind spätestens bis zum 15.03.2024 an der gewünschten Oberschule an.
Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 13.05.2024.
Das Johann-Wolfgang-von-Goethe-Gymnasium ist ein drei- bzw. vierzügiges Gymnasium. In den letzten Jahren konnten daher alle angemeldeten Schüler auch aufgenommen werden. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich beispielweise wie folgt:

  1. ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler/in unserer Schule,
  2. Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg),
  3. Wohnortnähe zur Schule (kürzester Schulweg von der Wohnung des Schülers zum Haupteingang der Schule – Grundlage Routenplaner – Grenze 3,5 km),
  4. Losentscheid.

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Trompelt
Schulleiterin