Informationen zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2025/2026

AufnahmeantragTermine Anmeldung für Klasse 5Termine Wechsel von der OberschuleSchreiben des Landesamtes für Schule und Bildung

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Gymnasium und Ihren Wunsch, Ihren Sohn / Ihre Tochter bei uns anzumelden.

Bitte beachten Sie folgende Anmeldemodalitäten:

Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 14.02.2025 bis 07.03.2025, ausschließlich auf postalischem Weg oder durch Einwurf in den Briefkasten der Schule.
In Ausnahmefällen (z.B. Schüler mit Bildungsempfehlung für die Oberschule) kontaktieren Sie bitte das Sekretariat in der 2. Ferienwoche unter 0371 / 520700 zur Terminvereinbarung.

Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung Ihres Kindes prinzipiell nur an einer Schule mit der Original-Bildungsempfehlung möglich ist.

Bitte fügen Sie der Anmeldung folgende Unterlagen bei:

 

  • das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4
  • die Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
  • eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
  • den ausgefüllten Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten
  • den unverbindlichen Wunsch, welche 2. Fremdsprache Ihr Sohn / Ihre Tochter ab Klasse 6 lernen möchte (Französisch / Spanisch)
  • ggf. den Nachweis zum alleinigen Sorgerecht – als Kopie
  • ggf. ein medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, einSchwerbehindertenausweis, der Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, das förderpädagogisches Gutachten, der Entwicklungsbericht oder der Förderplan – als Kopie
  • ggf. eine Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist.

Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch für die ab Klasse 5 besuchte Schule an.

Anmeldung am Gymnasium trotz Bildungsempfehlung für die Oberschule

Wenn Ihrem Kind die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt wurde und Sie wünschen, dass Ihr Kind die Ausbildung am Gymnasium fortsetzt, melden Sie Ihr Kind ebenfalls bis zum 07.03.2025 an.

Damit beantragen Sie auch die Teilnahme an einer verpflichtenden Beratung an unserem Gymnasium. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung der Grundschule, des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahresinformation und der Leistungserhebung, die zentral für alle Schüler ohne Bildungsempfehlung am 11.03.2025 im Gymnasium durchgeführt wird. Bitte melden Sie sich an diesem Tag 9:30 Uhr im Sekretariat (1. Obergeschoss) an. Die Leistungserhebung ist eine vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorgegebene schriftliche Arbeit anzufertigen, die die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten, zzgl. 10 Minuten Einlesezeit.

Die Beratungsgespräche finden vom 13.03. bis 20.03.2025 im Gymnasium statt.
Anschließend liegt die Verantwortung der Entscheidung bei Ihnen, sehr geehrte Eltern. Innerhalb von drei Wochen bis spätestens zum 10.04.2025 können Sie überlegen, welcher Bildungsgang Ihnen für Ihr Kind geeignet erscheint. Sie müssen innerhalb dieser Frist Ihr Kind definitiv an der Oberschule oder am Gymnasium anmelden. Bei Nichtteilnahme am Beratungsgespräch erhalten Sie keinen Platz am Gymnasium  und melden Ihr Kind spätestens bis zum 21.03.2025 an der gewünschten Oberschule oder Oberschule+ an.

Aufnahmebescheide

Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 16.05.2025.

Das Johann-Wolfgang-von-Goethe-Gymnasium ist ein drei- bzw. vierzügiges Gymnasium. In den letzten Jahren konnten daher alle angemeldeten Schüler auch aufgenommen werden. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Folgende Kriterien finden Berücksichtigung:

  1. ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler/in unserer Schule,
  2. Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg),
  3. Wohnortnähe zur Schule (kürzester Schulweg von der Wohnung des Schülers zum Haupteingang der Schule – Grundlage Routenplaner – Grenze 3,5 km),
  4. Losentscheid.

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Trompelt
Schulleiterin