1. Stunde | 07:25 - 08:10 Uhr |
2. Stunde | 08:20 - 09:05 Uhr |
3. / 4. Stunde | 09:25 - 10:55 Uhr |
5. Stunde | 11:15 - 12:00 Uhr |
6. Stunde | 12:10 - 12:55 Uhr |
7. Stunde | 13:25 - 14:10 Uhr |
8. Stunde | 14:10 - 14:55 Uhr |
9. / 10. Stunde | 15:00 - 16.30 Uhr |
Unterrichtszeiten und Hausordnung
unsere gemeinsame Grundlage für den Schultag – Zeiten und Regeln
Unterrichts- und Pausenzeiten
Entsprechend der aktuellen Hausordnung lauten die Unterrichts- und Pausenzeiten
Kurzplan
Kurzplan nach Anordnung durch die Schulleitung
1. Stunde | 07:25 - 08:00 Uhr |
2. Stunde | 08:05 - 08:40 Uhr |
3. / 4. Stunde | 08:55 - 10:05 Uhr |
5. Stunde | 10:15 - 10:50 Uhr |
6. Stunde | 10:55 - 11:30 Uhr |
7. Stunde | 11:40 - 12:15 Uhr |
8. Stunde | 12:20 - 12.55 Uhr |
9./10. Stunde | 13:00 - 14:10 Uhr |
Hausordnung
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Schulbetriebs und zur Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags des Johann-Wolfgang-von-Goethe-Gymnasiums in Chemnitz erlassen die Schulkonferenz und die Schulleiterin aufgrund von § 32 Abs. 2, § 43 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 und § 42 Abs. 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) am 17.10.2023 folgende Hausordnung.
I. Teilnahme am Unterricht
- Jeder Lernende ist verpflichtet, pünktlich und regelmäßig am Unterricht und an den von der Schulleiterin als verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen.
- Das Betreten der Unterrichtsräume ist ab 07:00 Uhr möglich.
- Die aktuellen Unterrichtszeiten sind am Ende der Hausordnung unter Punkt VI vermerkt. Die Lernenden finden sich spätestens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn im Unterrichtszimmer ein.
- Um häufigem Zuspätkommen vorzubeugen, liegt es im Ermessen der Lehrkraft, den versäumten Unterrichtsstoff, gegebenenfalls unter Benotung, nachholen zu lassen. Zusätzlich wird das Fehlen im Klassenbuch vermerkt. Bei fünfmaligem unbegründetem Zuspätkommen im Schuljahr ist mit Disziplinarmaßnahmen zu rechnen. Das Verschlafen gilt als unentschuldigt.
- Erscheint keine Lehrkraft, informiert der Klassensprecher / die Klassensprecherin bzw. ein anderer beauftragter Lernender nach 10 Minuten die Schulleitung oder das Sekretariat.
- Wird eine Klasse bzw. ein Kurs bei Abwesenheit eines Lehrers / einer Lehrerin mit Aufgaben beschäftigt, verbleiben die Lernenden in dem für diese Stunde vorgesehenen Raum. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
- Nach jeder Stunde wird der Arbeitsplatz sauber verlassen. Beim Betreten des neuen Unterrichtsraums werden Schmierereien auf der Bank und andere auffällige Verunreinigungen dem Lehrer / der Lehrerin gemeldet.
- Der Ordnungsdienst wird für eine Woche eingeteilt, die Namen dieser Lernenden werden im Klassenbuch vermerkt. Er ist für das Säubern der Tafel und die Herstellung der allgemeinen Ordnung im Unterrichtsraum nach jeder Unterrichtsstunde verantwortlich.
- Entsprechend des Zimmerplans stellen die Lernenden der letzten Unterrichtsstunde des Tages die Stühle hoch und der Ordnungsdienst kehrt das Zimmer.
II. Verhinderung des Schulbesuches / Freistellung
- Ist ein Lernender durch Krankheit oder aus einem anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Grund verhindert, die Schule zu besuchen, so ist die Schule bis 09:00 Uhr an diesem Tag digital (über beste.schule bzw. gym-goethe@schulen-chemnitz.de) oder telefonisch (0371 520700) zu informieren. Die schriftliche Entschuldigung in Papierform ist binnen drei Tagen nachzureichen. Gegebenenfalls (z. B. Krankheit länger als fünf Tage) kann der Klassenleiter / die Klassenleiterin / der Tutor / die Tutorin die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Fehlt ein Lernender auffällig häufig, kann die Schulleiterin ein amts- oder vertrauensärztliches Zeugnis verlangen. Tritt der Verhinderungsgrund während des Schulbesuchs ein, so wird über das Sekretariat das Abholen des Lernenden von den Sorgeberechtigten veranlasst, gegebenenfalls zur Notfallbetreuung ärztliche Hilfe angefordert.
a. Lernende, die Unterricht versäumen, sind zur Nacharbeit des Unterrichtsstoffs verpflichtet.
b. Liegt in der Zeit der Abwesenheit eine Leistungskontrolle, Klassenarbeit oder Klausur, so wird in Absprache mit der betreffenden Lehrkraft ein Nachholtermin vereinbart bzw. der Nachschreibetermin für Klausuren genutzt. Erneuter Unterrichtsausfall ist zu vermeiden.
c. Volljährige Lernende haben bei einer Erkrankung von mehr als zwei Tagen ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
d. Fehlt ein volljähriger Lernender zum Klausurtermin oder einer anderen angekündigten Leistungserhebung, so ist prinzipiell umgehend ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, anderenfalls wird die Leistungserhebung mit 0 Notenpunkten bewertet. - Anträge auf Freistellung vom Schulbesuch sind je nach Dauer rechtzeitig an den Klassenleiter / die Klassenleiterin / den Tutor / die Tutorin bis zu zwei Tagen zu stellen. Bei Freistellungen ab drei Tagen entscheidet die Schulleiterin.
- Sportbefreiung heißt nicht Befreiung vom Sportunterricht.
III. Verhalten im Schulgelände
- Toleranz und gegenseitige Achtung bestimmen das Miteinander.
- An unserem Gymnasium sind Waffen jeglicher Art verboten. Die Propagierung und Verbreitung jugendgefährdenden, gewalt- und kriegsverherrlichenden, diskriminierenden und extremistischen Gedankengutes sind strengstens untersagt. Beim Vorliegen konkreter Verdachtsfälle können aus Sicherheits-gründen Schultaschen und Oberbekleidung durchsucht werden.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist nur während der Mittagspause zum Zweck der Esseneinnahme gestattet. Lernende der Klassenstufe 5 und 6 dürfen das Schulgelände nicht verlassen. Für Lernende der Sekundarstufe II ist das Verlassen des Schulgeländes in den großen Pausen, in planmäßigen Freistunden und ausgewiesenen Ausfallstunden erlaubt.
- Im Speiseraum verhalten sich die Lernenden ruhig und diszipliniert. Nach der Esseneinnahme ist der Tisch sauber zu verlassen. Die Arbeit des Küchenpersonals ist zu unterstützen.
- Alle am Schulleben Beteiligten sind verpflichtet, mit dem Eigentum der Stadt Chemnitz als Schulträger (sächliche Einrichtung, z.B. Tische, Stühle, Schränke usw.) pfleglich umzugehen. Die Lernenden sind dazu angehalten, auf Ordnung im Schulhaus zu achten. Nachweisbare Beschädigungen des Schuleigentums ziehen eine Schulstrafe nach sich, die dem Vergehen angemessen ist.
- Das Rauchen ist im Schulhaus und im gesamten Schulgelände verboten. Drogen und Alkohol sind im Schulgelände untersagt. Die Teilnahme am Unterricht hat nüchtern zu erfolgen (Punktnüchternheit: 0,0 Promille).
- Darüber hinaus besteht im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.
Der Besitz von Cannabisprodukten im engen schulischen Bereich wird wie folgt geahndet:
• Lernende erhalten erziehungs- und ordnungsrechtliche Maßnahmen. Bei minderjährigen Lernenden werden die Polizei und die Sorgeberechtigten über den Drogenbesitz informiert. Die Cannabisprodukte werden dem Lernenden entzogen und der Polizei übergeben.
• Lehrkräfte und Personal der Schule müssen mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen.
• Externe Gäste werden vom Schulgelände bzw. von der Schulveranstaltung verwiesen.
IV. Nutzungsordnung für schulische Computereinrichtungen der Stadt Chemnitz
Die Regeln für die Nutzung schulischer Computereinrichtungen werden von der Stadt Chemnitz zentral vorgegeben. Sie sind auf LernSax und der Schulwebsite einsehbar.
V. Mobile elektronische Endgeräte (Smartphone, Tablets, u.a.)
- Mobile elektronische Endgeräte sind bei Betreten des Schulgeländes stummzuschalten und während des Unterrichts in der Schul- oder Sporttasche zu verwahren. Die Benutzung von mobilen elektronischen Endgeräten zu Unterrichtszwecken kann von Lehrkräften zeitweise gestattet werden. Lernende der Klassenstufe 5 und 6 dürfen private elektronische Endgeräte auch während der Pausen nicht nutzen. Lernende der Klassenstufen 10 bis 12 können mit Erlaubnis der Sorgeberechtigten und bei Einverständnis der betreffenden Lehrkraft private Endgeräte im Unterricht zur Führung eines digitalen Hefters benutzen. Dies ist mit einem Formblatt zu dokumentieren.
- Jegliche Bild- (Foto oder Video) und Tonaufnahmen mit privaten mobilen elektronischen Endgeräten sind im gesamten Schulgelände untersagt. Unerlaubte Film-, Foto- oder Tonaufnahmen sind auf Verlangen sofort vollständig zu löschen.
- Bei Verstößen werden die Sorgeberechtigten des Lernenden schriftlich informiert. Bei wiederholtem Fehlverhalten ist mit Disziplinarmaßnahmen zu rechnen.
VI. Sonstiges
- Über die Genehmigung von Hospitationen durch Personen, die nicht dem Kollegium unserer Schule angehören, entscheidet die Schulleiterin.
- Abendveranstaltungen sind nach Absprache mit der Schulleiterin beim Hausmeister anzumelden. Der Hausmeister bzw. sein Stellvertreter sind für das Öffnen und Schließen der Schule verantwortlich.
- Das Abstellen der Fahrräder geschieht auf den dafür vorgesehenen Stellflächen. Auf dem Schulgelände wird das Fahrrad geschoben. Für die Nutzung stellt die Schule einen Fahrradpass aus.
- Geld und andere Wertsachen sind am Körper zu tragen. Bei Verlust erfolgt kein Ersatz.
Die Hausordnung wurde am 23.05.2001 von der Schulkonferenz bestätigt und zuletzt am 02.05.2024 ergänzt.
Trompelt (Schulleiterin)